Waren Sie schon einmal mit uns unterwegs und haben Sie Freunde oder Bekannte, die sich auch für unsere besondere Art des Reisens mit dem Rollenden Hotel interessieren?
Im Rahmen unserer Werbeaktion gewähren wir jeder Privatperson für jeden von ihr vermittelten neuen Gast, der noch an keiner Rotel-Reise teilgenommen hat, eine Gutschrift in Höhe von 5% des Reisepreises der ersten Reise dieses Kunden. Die Kosten für Zusatzprogramme, Visa und sonstige Nebenleistungen finden dabei keine Berücksichtigung. Gegenseitige Werbung, z.B. ein Ehepartner wirbt den anderen, ist nicht möglich. "Einfache" Werbung, d. h. nur ein Partner wirbt den anderen, ist dagegen zulässig.
Bei Buchung über ein Reisebüro ist keine Werbung möglich.
Ein Anspruch auf die Gutschrift besteht nur, wenn uns die Tatsache der Werbung und die Adresse des Werbers vor Beginn der Reise des vermittelten Kunden bekanntgegeben worden ist.
Der geworbene Kunde muss bei seiner Anmeldung auf der Rückseite des Anmeldescheins an der vorgesehenen Stelle Angaben zur Person des Werbers machen. Meldungen über Vermittlungen während oder nach Beendigung der vermittelten Reise können leider nicht berücksichtigt werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf die Gutschrift oder ergeben sich in sonstiger Weise Zweifel an der Tatsache der Vermittlung, so können wir eine Bestätigung des geworbenen Kunden verlangen.
Ein Anspruch auf die Gutschrift entsteht erst, wenn der vermittelte Kunde die Reise durchgeführt hat.
Die von uns bis spätestens 3 Wochen nach Reiseende erteilte Gutschrift ist übertragbar, hat eine Gültigkeit von 4 Jahren und kann in diesem Zeitraum für das gesamte Angebot von Rotel Tours verwendet werden, d. h. für Rotel-, Hotel-, Schiffsreisen, aber auch für Aufenthalte im Hotel Dreiburgensee bei Tittling oder im Hotel Wilder Mann in Passau oder im Rotel Inn in Passau.
Um Ihre Gutschrift mit z. B. einer Rotel-Reise zu verrechnen, senden Sie bitte die Originalgutschrift zusammen mit den Anmeldeunterlagen an uns ein. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
Sie können sich für ca. 7 Tage unverbindlich einen Platz/Plätze reservieren lassen.
Unsere Telefonnummer: +49(0)8504 - 404 - 30
Unsere Reservierungsabteilung ist für Sie
Montag bis Freitag von 8.00 h bis 18.00 h und
Samstag von 9.00 h bis 12.00 h erreichbar.
Eine Reservierung ist unverbindlich und verfällt automatisch nach 7 Tagen.
Gehen Sie dazu ins Internet auf unsere Homepage unter www.rotel.de und wählen Sie die von Ihnen gewünschte Reise aus. Über den Button Reise buchen gelangen Sie zum Online-Anmeldeschein. Füllen Sie die vorgegebenen Felder aus und schicken Sie das Formular ab. Wir prüfen sofort die Verfügbarkeit der Sitzplätze und senden Ihnen die Reisebestätigung zusammen mit den weiteren Reiseunterlagen.
Wenn Sie eine schriftliche Anmeldung bevorzugen, senden Sie innerhalb der Frist von 7 Tagen den ROTEL-Anmeldeschein ausgefüllt an uns ein. Bitte pro Person einen Anmeldeschein ausfüllen und einsenden an ROTEL TOURS, 94104 Tittling, Herrenstr. 11 oder faxen (+49 (0) 8504 – 404-27). Der Anmeldeschein sollte vom Reisenden persönlich unterschrieben werden, auch bei Ehepartnern. Bei Minderjährigen bitten wir um die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Erst mit Eingang des ROTEL-Anmeldescheins wird aus der Reservierung eine feste Buchung. Falls Sie keinen Anmeldeschein schicken, verfällt die Reservierung automatisch.
Unsere Reisen sind für mobilitätseingeschränkte Personen nicht geeignet. Z.B. Krücken, Rollator, Rollstuhl, u.a.
Bitte pro Person einen Anmeldeschein ausfüllen und einsenden an:
ROTEL TOURS
Herrenstr. 11
D - 94104 Tittling
oder faxen an: +49 (0)8504 - 404-27
Der Anmeldeschein sollte vom Reisenden persönlich unterschrieben werden, auch bei Ehepartnern. Bei Minderjährigen bitten wir um die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Erst mit Eingang des ROTEL-Anmeldescheins wird aus der Reservierung eine feste Buchung. Falls Sie keinen Anmeldeschein schicken, verfällt die Reservierung automatisch.
Je früher Ihre Anmeldung erfolgt, desto weiter vorne im Bus können wir für Sie einen Sitzplatz buchen. Ihren Sitzplatz behalten Sie für die Dauer der gesamten Reise. Eine frühe Anmeldung ist sehr empfehlenswert, da Reisen oft schon Monate vor Beginn ausgebucht sind.
Unsere Buchungs- und Stornobedingungen sind sehr großzügig. Die Anzahlung beträgt lediglich 10 % des Reisepreises. Bei Abmeldung bis 75 Kalendertage vor Reisebeginn fallen keine Stornogebühren an.
Ihre Anzahlung erhalten Sie umgehend zurück.
- Mit der Buchung
Sofort nach Eingang des Anmeldescheines erhalten Sie von uns die Reiseunterlagen, d.h. die Reisebestätigung, das genaue Tagesprogramm (bei einigen Reisen entspricht das Programm im Jahreskatalog bereits dem Tagesprogramm) und ein Versicherungsheft der ERV (Europäische Reiseversicherung). Entsprechend den Bestimmungen des Reiserechts erhalten Sie mit der Reisebestätigung auch einen Sicherungsschein.
- 6 bis 8 Wochen vor Reisebeginn
Bei allen Reisen senden wir Ihnen etwa 6 Wochen vor Beginn ein Rundschreiben. Darin erhalten Sie aktuelle Informationen zur Reise, eine Liste der Übernachtungsplätze bzw. Hotels und Tipps für die (erste) Rotelreise. Bei Flugreisen erhalten Sie außerdem die genauen Flugdaten und Bestellscheine für Anschlussflüge und Bahnfahrkarten. Werden Visa benötigt, erhalten Sie entsprechende Anträge von uns. Falls möglich werden Visa von uns besorgt. Bei Busreisen ab München informieren wir Sie über Abfahrtsort und eventuelle Zugsteigemöglichkeiten im Verlauf des ersten Reisetages.
- 7 bis 10 Tage vor Reisebeginn
Bei Flugreisen wird Ihnen ihr Flugticket grundsätzlich am Abflugtag am Flughafen von einem unserer Mitarbeiter ausgehändigt. Nur bei vorliegender Anschlussflug- bzw. Bahnfahrkarten-Bestellung oder auf Wunsch senden wir Ihnen das Flugticket ca. 10 Tage vor Abreise direkt zu.
Mit erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Bei einem Reisepreis unter Euro 1000,- beträgt die Anzahlung Euro 100,- pro Person. Ca. 6 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie von uns eine Rechnung über den Restbetrag des Reisepreises. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis spätestens 4 Wochen (28 Tage) vor Reisebeginn auf das Konto von ROTEL TOURS, Hypovereinsbank Passau, BIC: HYVEDEMM445, IBAN: DE50 7402 0074 0002 7293 50. Bei einer Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig.
Genaue Informationen siehe Leistungsbeschreibung bei der jeweiligen Reise. Flüge werden mit der ausgeschriebenen Fluggesellschaft oder einer anderen renommierten Fluggesellschaft durchgeführt. Soweit möglich werden von uns alle anfallenden Flughafengebühren ins Flugticket eingetragen und sind somit im Reisepreis enthalten. In manchen Ländern ist das nicht möglich. Die Flughafengebühren müssen dort vor Ort bezahlt werden. Diese örtlichen Flughafengebühren sind nicht in unseren Leistungen enthalten. Treibstoffzuschläge sind im Reisepreis, soweit sie uns bei Erstellung der Saison 2019 bekannt waren (Stand Juli 2018) enthalten. Darüber hinaus gehende Erhöhungen der Treibstoffzuschläge sind nicht im Reisepreis enthalten.
Abhängig von Reiserichtung und Flugzeiten kann sich die Anzahl der Hotelübernachtungen geringfügig ändern.
Die Saison 2019 enthält auch eine Vorschau der Termine für das Jahr 2010. Preise, Leistungen und Termine dieser Reisen sind daher nur vorläufig.
Anschlussflüge, Visakosten, Eintrittsgelder, fakultative Programme (jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet, Mittagessen, Getränke. Ca. € 15,- bis 30,- pro Person und Reisetag dürften für diese Ausgaben genügen.
Bei Flugreisen ist die deutschlandweite An- und Rückreise mit der Bahn zum / vom Flughafen in der 2. Klasse bereits im Reisepreis enthalten.
Bei Reisen ohne Flug können wir Ihnen Bahnfahrkarten zu günstigen Tarifen anbieten.
Wir empfehlen Ihnen für die Dauer Ihrer Reise den Abschluss einer Reiseversicherung. In Zusammenarbeit mit der ERGO Reiseversicherung können wir Ihnen speziell für unsere Reisen sehr günstige Konditionen anbieten. Die entsprechenden Versicherungsformulare erhalten Sie bei Buchung einer Reise zusammen mit der Buchungsbestätigung. Die genauen Details zum Rotel Reiseschutz können Sie hier einsehen: Rotel-Reiseschutz.
Die nachstehenden Bedingungen werden bei wirksamer Vereinbarung Inhalt des zwischen Ihnen als Reisendem und dem Reiseveranstalter Rotel Tours - Das Rollende Hotel, Georg Höltl GmbH & Co. KG, Herrenstraße 11, D-94104 Tittling,Telefon +49 (0)8504-404-0, Telefax +49 (0)8504-404-27, Email info@rotel.de (im Folgenden als „Rotel“ bezeichnet), ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - 651y des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und füllen diese aus.
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Rotel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf den von Rotel ausgegebenen Anmeldescheinen oder über das Online-Formular auf der Internetseite von Rotel-Tours erfolgen.
1.2 Die Reiseausschreibung im Katalog stellt noch kein Angebot im Rechtssinne dar, sie geht den Vertragserklärungen voraus (eine sogenannte Invitatio ad offerendum). Zur Möglichkeit von Änderungen wird auf Ziffer 13.3 verwiesen.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Rotel zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Artikel 250 § 6 Absatz 1 Satz 2 EGBGB hat, da der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.4 Eine durch ein Computerreservierungssystem im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt die Reisebestätigung nicht. Dies gilt auch für Anmeldungen über das Online-Formular auf der Rotel-Tours-Internetseite. Hier erhält der Kunde zunächst lediglich eine Eingangsbestätigung. Die Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Angebots des Kunden dar.
1.5 Externe Vermittler wie Reisebüros sind von Rotel nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Katalogs, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Textnachrichten/SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.1 Rotel und eventuell beteiligte Reisevermittler/Reisebüros dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, soweit ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag abgeschlossen wurde und Reisenden Kunden der Sicherungsschein gemäß § 651r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Rotel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Rotel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
2.3 Bei Buchungen innerhalb eines 28-Tageszeitraum vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
3.1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweils gültigen Katalog und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind bindend.
Rotel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Zusicherungen des Vertragsinhalts von Seiten der Reisebüros und den örtlichen Reiseleitern sind nur bei Genehmigung durch Rotel in Textform verbindlich.
3.2 Rotel Busse - das „Rollende Hotel“
Soweit im Katalog oder in einer Reisebeschreibung Übernachtung im Rollenden Hotel vorgesehen ist, nächtigt der Kunde in den Rotel Kabinen. Jeder Bus, ausgenommen die Allradfahrzeuge, ist mit einer herstellerspezifischen Lüftungsanlage ausgestattet. Anspruch auf eine Vollklimaanlage oder deren Betrieb besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf den Bus eines bestimmten Typs.
3.3 Flugbeförderung
3.3.1 Rotel informiert den Reisenden vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) auch im Hinblick auf sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
3.3.2 Sollte bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht feststehen, so ist Rotel verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft(en) zu benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Kenntnis besteht, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der Reisende informiert werden.
3.3.3 Wenn die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft wechseln sollte, wird Rotel den Reisenden unverzüglich mit angemessenen Mitteln über den Wechsel informieren.
3.3.4 Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Rotel in Tittling einzusehen.
3.3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Der Veranstalter legt erst mit den Reiseunterlagen die Flugzeiten endgültig fest. Die Gruppenpreise der Fluggesellschaften sind Ausgangspunkt der Kalkulation der Flugpreise innerhalb der Reisepreise. Die Reisepreise können nach Maßgabe dieser AGB durch Rotel z.B. dann erhöht werden, wenn die Fluggesellschaften die Gruppenpreise erhöhen, die Fluggesellschaft wechselt, bei Kapazitätsveränderungen oder später Buchung.
3.5. Nebenkosten
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis enthalten. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen. Dies gilt auch für Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Ausflügen oder Fremdleistungen Dritter.
4.1 Im Hinblick auf die besondere Eigenart und den Charakter der Reisen mit Rotel bleiben Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Rotel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Rotel ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Grund der Leistungsänderung auf einem dauerhaften Datenträger – z.B. mittels Email, Textnachricht/SMS oder Sprachnachricht – klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Rotel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Rotel gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.4 Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Hatte Rotel für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.5 Soweit Übernachtungen im Rollenden Hotel unter Berücksichtigung solcher Umstände unmöglich werden sollten, wird der Kunde auf Campingplätzen mit gleichen Standards untergebracht. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Unterbringung in Hotels.
5.1 Die Reisepreise für den Katalog 2020 wurden im Juli 2019 kalkuliert.
5.2 Rotel ist im Rahmen der §§ 651f, 651g BGB und den nachfolgenden Bestimmungen befugt, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich auf den Reisepreis unmittelbar auswirkt.
5.3 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Rotel den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
5.4 Die Preiserhöhung berechnet sich dabei wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 5.2 a) kann Rotel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Rotel vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Rotel vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gemäß 5.2 b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gemäß 5.2 c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Rotel verteuert hat.
5.5 Rotel ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.2 a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Rotel führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag durch Rotel zu erstatten. Rotel darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Rotel tatsächlich entstandenen verwaltungsausgaben abziehen. Rotel hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.6 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
5.7 Im Falle von Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Rotel gesetzten angemessenen Frist, die gleichzeitig mit der Preiserhöhung mitgeteilt wurde, entweder die Änderung anzunehmen oder aber unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Rotel gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist formfrei möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rotel bzw. dem buchenden Reisevermittler/Reisebüro. Es wird jedoch empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2 Wenn der Reisende vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt, so verliert Rotel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Rotel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Rotel zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Rotel unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Rotel hat die unten genannte Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert festgelegt.
Stornobedingungen:
Bis 75 Tage vor Beginn: Keine Stornokosten
74 bis 45 Tage vor Beginn: 10% des Reisepreises
44 bis 25 Tage vor Beginn: 30% des Reisepreises
24 bis 10 Tage vor Beginn: 60% des Reisepreises
9 bis 1 Tage vor Beginn: 90% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises
Die Pauschale berechnet sich nach dem Endreisepreis für den betroffenen Reisenden und unter Beachtung des Zugangs seiner Rücktrittserklärung bei Rotel.
6.4 Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandene bare Auslagen und Visakosten werden unabhängig von den Stornokosten berechnet.
6.5 Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Rotel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z.B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticket-Änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann der Veranstalter vom Kunden entsprechenden Ersatz verlangen.
6.6 Es bleibt dem Reisenden jedenfalls unbenommen, Rotel gegenüber nachzuweisen, dass Rotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Rotel nach Maßgabe der obigen Bestimmungen geforderte Entschädigungspauschale.
6.7 Rotel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete auf den Einzelfall bezogene Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Bei diesem Fall ist Rotel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.8 Wenn Rotel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Rotel unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, entsprechend zu leisten.
6.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB von Rotel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Eine derartige Erklärung des Reisenden ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Rotel sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.10 Rotel empfiehlt jedenfalls eindringlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit zur Abmilderung finanzieller Risiken.
7.1 Es besteht kein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf eine Umbuchung (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen). Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung gerade deswegen erforderlich ist, weil Rotel keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden erteilt hat. Bei derartigen Fällen ist die Umbuchung unentgeltlich möglich.
7.2 Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und parallele Neuanmeldung möglich, vgl. Ziffer 6. Stornokosten nach den Regelungen in Ziffer 6 fallen ebenfalls bei Umbuchungen (z.B. Reisetermin, Reisezeit, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) an.
7.3 Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Rotel ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,00 EUR von jedem Reisenden erheben, der von der Umbuchung betroffen ist.
8.1 Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl kann Rotel vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Rotel beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Rotel hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Rotel ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden wird.
d) Ein Rücktritt von Rotel später als 14 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Die Regelung in Ziffer 6.8 gilt entsprechend.
8.3 Sofern eine Unterbringung in Hotels Reisebestandteil ist, wird der Reisende im Doppelzimmer mit anderen Mitreisenden eingeteilt, sofern nicht der Wunsch nach kostenpflichtiger Einzelzimmerbuchung geltend gemacht wurde. Auf Geschlecht und Alter wird dabei Rücksicht genommen. Sollte sich kein Zimmerpartner finden, erhält der Reisende ein Einzelzimmer. Für den Fall, dass sich zum Zeitpunkt der Buchung kein Zimmerpartner angemeldet haben sollte, werden dem Reisenden zunächst nur die Kosten für die Unterbringung im Doppelzimmer berechnet. Wenn sich bis 31 Tage vor Reiseantritt kein Zimmerpartner finden sollte, wird der Reisende in ein Einzelzimmer umgebucht und ihm der Aufpreis für das Einzelzimmer nachberechnet. Für diesen Fall wird dem Reisenden das Recht eingeräumt, vom Reisevertrag bis 14 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten. Rotel kann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen (z.B. Flugstornierungskosten, Visakosten usw.).
9.1 Rotel ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn ein Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht gemäß der vereinbarten Fälligkeiten trotz Mahnung und Fristsetzung leistet, vergleiche Ziffer 2.2.
9.2 Ferner kann Rotel ohne Einhaltung einer Frist den Pauschalreisevertrag kündigen, wenn der Reiseablauf vom Reisenden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Rotel, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; es ist jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erlangen sind, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Rotel beruhen sollte.
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, kann Rotel im Falle einer Kündigung nach dieser Ziffer vom Reisenden Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen (z.B. Flugstornierungskosten, Visakosten usw.).
10.1 Die vertragliche Haftung von Rotel für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Eventuell darüber hinausgehende Ansprüche bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt, vgl. Ziffer 10.4 und 10.5.
10.2 Bei bestimmten, jeweils besonders gekennzeichneten Unternehmungen haftet Rotel nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die nicht Teil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Dies sind Sport-, Freizeit- oder sonstige Aktivitäten, Ausflüge oder Leistungen, die in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung oder sonst (z.B. durch den Reiseleiter) ausdrücklich als Fremdleistung oder auch als Gelegenheit oder Möglichkeit bezeichnet werden. Sie gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang seitens Rotel.
Ist Rotel lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet Rotel nur für die ordnungsgemäße Vermittlung sowie bei Verletzung eigener Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten und nicht für die Leistungserbringung selbst.
Dies gilt insbesondere auch für Möglichkeiten und Gelegenheiten, die sich im Laufe der Reise bieten (Eigenunternehmungen) und diejenigen Programmteile, die im Katalog mit einem „Sternchen“ * versehen sind. Solche Programmteile unterliegen keiner Durchführungsgarantie. Vertragsbeziehungen entstehen insoweit ausschließlich zum örtlichen Veranstalter, auch wenn Rotel insoweit vermittelnd tätig wird. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Rotel haftet nur dann, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Rotel ursächlich geworden ist.
10.4 Kommt Rotel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Rotel in anderen Fällen Leistungsträger ist, wird nach den für diese geltenden Bestimmungen gehaftet.
10.5 Kommt Rotel bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
10.6 Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss des Rotel-Reise-Schutzpaketes bzw. einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
10.7 Es besteht ein Haftungsausschluss für das Reisegepäck. Die Mitnahme des Reisegepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Rotel übernimmt keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl, insbesondere in den Rotel-Bussen. Wir empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
11.1 Reiseunterlagen
Der Reisende muss Rotel bzw. seinen Reisevermittler/sein Reisebüro, über den er die Pauschalreise gebucht hat, informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnfahrkarten) nicht innerhalb der von Rotel mitgeteilten Frist erhält.
11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Rotel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung bzw. örtlichen Vertretungen oder Mitarbeiter vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Rotel unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Rotel zur Kenntnis zu bringen. Über die
Erreichbarkeit des Vertreters von Rotel bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler / sein Reisebüro, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Die Reiseleitungen bzw. örtlichen Vertretungen oder Mitarbeiter vor Ort sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen sowie Abhilfeverlangen der Reisenden entgegen zu nehmen. Sie haben auch für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen Rotel entgegenzunehmen oder anzuerkennen. Die Kündigung des Reisevertrages durch Rotel kann auch durch die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ausgesprochen werden, insoweit sind diese von Rotel hierzu als bevollmächtigt anzusehen.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Möchte der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Absatz 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Rotel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Rotel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Rotel können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Rotel, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11.5 Die Ansprüche nach den § 651i Absatz 3 Nr. 2, 4 bis 7 BGB (Reisemängel) muss der Reisende gegenüber Rotel geltend machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler/das Reisebüro erfolgen, wenn die Pauschalreise entsprechend gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12.1 Rotel wird den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Rotel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen Behörden. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Zoll, Devisen) und die Beschaffung notwendiger Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-oder Nichtinformation durch Rotel bedingt sind.
12.2 Soweit Rotel gemäß Katalog ausnahmsweise die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Rotel.
12.3 Fällt die Reise aus, sind die von Rotel im Vorfeld für die Reisedurchführung verauslagten Kosten, beispielsweise für die Beschaffung von Visa usw., vom Reisenden vollständig zu übernehmen.
12.4 Dem Reisenden wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich auftretender Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig bei seinem Arzt informieren. Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
13.1 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Vermeidung eigener Risiken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) notwendig sind und die uns zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) auferlegt werden. Im Rahmen der Vertragserfüllung werden Ihre Daten auch an andere Vertragspartner übermittelt, die an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beteiligt sind. (Grundlage ist Art. 6 1 lit. b DSGVO).
Der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Rotel Tours, Abteilung Datenschutz, Herrenstraße 11, 94104 Tittling, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Umsetzung Ihrer Betroffenenrechte finden Sie auf unserer Internet-Seite unter Datenschutz. Datenübermittlung an stattliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
13.2 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.3 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte von Rotel Tours verlieren frühere Publikationen von Rotel Tours über gleichlautende Reiseziele, Termine und Preise Ihre Gültigkeit.
13.4 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.1 Der jeweilige Jahreskatalog, aus dem die gebuchte Reise ersichtlich ist, ist für den Inhalt im gleichen Kalenderjahr verbindlich. Soweit darin Reisetermine für das Folgejahr angegeben sind, bestimmen sich der Reisepreis und der Inhalt der jeweiligen Leistungen nach dem Katalog des Jahres, in dem die Reise durchgeführt wird.
14.2 Die endgültigen Termine für 2021 liegen bei Drucklegung des Kataloges noch nicht vor. Sie richten sich aber ungefähr nach den Terminen des Katalogs 2020.
14.3 Die Ausschreibung im Katalog erfolgte im Juli 2019. Daher ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben. Es können auch Fehler selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen der Ausschreibungen durch Rotel Tours sind möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag mit dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.
15.1 Als Reisesprache wird die deutsche Sprache vereinbart.
15.2 Am Ende des jeweiligen Jahreskataloges finden sich die Rubriken „Allgemeine Hinweise“ und „Wichtige Hinweise“. Die dortigen Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen von Rotel Tours.
15.3 Die aktuellen AGB und Datenschutzerklärungen können außer im Katalog jederzeit auch auf den Internetseiten www.rotel.de eingesehen werden.
16.1 Es gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den Reisebedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651a – 651y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die Artikel 250 – 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB). Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
16.2 Der Gerichtsstand für Klagen des Reisenden ist, soweit zulässig, Passau.
16.3 Es wird im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hingewiesen, dass Rotel Tours nicht an einem Verfahren bezüglich einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Zudem wird für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
16.4 Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Dies gilt ebenso für diese Reise- und Geschäftsbedingungen.
(Stand 15.07.2019)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Rotel- Tours - Das Rollende Hotel, Georg Höltl GmbH & Co. KG, Herrenstraße 11, D-94104 Tittling, Telefon +49 (0)8504-404-0, Telefax +49 (0)8504-404-27, Email info@rotel.de trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Rotel-Tours über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
–Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
–Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
–Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
–Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
–Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
–Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
–Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
–Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
–Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
–Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
–Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
–Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Rotel-Tours hat eine Insolvenzabsicherung mit UniCredit Bank AG, Arabellastraße 12, 81925 München, Telefon +49 (0)89-378-0, Email info@unicredit.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (UniCredit Bank AG, Arabellastraße 12, 81925 München, Telefon +49 (0)89-378-0, Email info@unicredit.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Rotel-Tours verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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Quelle: eRecht24
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