| 1. 1.1 | Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. Rotel Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf den von Rotel Tours ausgegebenen Anmeldescheinen oder über das Online-Formular auf unserer Internetseite erfolgen. |
| 1.2 | Die Buchung der Reise wird für Rotel Tours erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro gegenüber von Rotel Tours bestätigt worden ist. Dies gilt auch für Anmeldungen über unser Online-Formular auf unserer Internetseite. Hier erhält der Kunde zunächst lediglich eine Eingangsbestätigung. Die Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Angebots des Kunden dar. |
| 2. 2.1 | Leistungen Leistungsbeschreibung Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweils gültigen Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind bindend. Rotel Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Zusicherungen des Vertragsinhalts von Seiten der Reisebüros und den örtlichen Reiseleitern sind nur bei Genehmigung durch Rotel Tours verbindlich. |
| 2.2 | Rotel Tours Busse - das "Rollende Hotel" Soweit im Katalog oder in einer Reisebeschreibung Übernachtung im Rollenden Hotel vorgesehen ist, nächtigt der Kunde in den Rotel Tours Kabinen. Jeder Bus, ausgenommen die Allradfahrzeuge, ist mit einer herstellerspezifischen Lüftungsanlage ausgestattet. Anspruch auf eine Vollklimaanlage oder deren Betrieb besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf den Bus eines bestimmten Typs. |
| 2.3 | Ausführendes Luftfahrtunternehmen und “gemeinschaftliche Liste“ Die -Verordnung (EG) 2115/05 vom 14.12.2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft nach der Buchung, werden wir Sie schnellstmöglich über den Wechsel informieren. Eine Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (die sogenannte „gemeinschaftliche Liste“) ist abrufbar unter ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm oder über unsere Zentrale in Tittling erhältlich. |
| 2.4 | Flugbeförderung Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Der Veranstalter legt erst mit den Reiseunterlagen die Flugzeiten endgültig fest. |
| 2.5 | Nebenkosten Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis enthalten. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen. Dies gilt auch für Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Ausflügen oder Fremdleistungen im Sinne des 10.7. |
| 3. 3.1 | Leistungs- und Preisänderungen Leistung Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die Rotel Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Soweit Übernachtungen im Rollenden Hotel unter Berücksichtigung solcher Umstände unmöglich werden sollten, wird der Kunde auf Campingplätzen gleichen Standards untergebracht. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Rotel Tours wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine Umbuchung oder ein Rücktritt angeboten. |
| 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 | Preis Die Reisepreise wurden im Juli 2012 kalkuliert. Rotel Tours ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Rotel Tours und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neuentstehen, die von Rotel Tours nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten; Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Treibstoffzuschläge, Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Diese Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Rotel Tours den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reisebeginn. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.Bei Preiserhöhungen von über 5% ist der Reisende zum unentgeltlichen Rücktritt berechtigt. Die in diesen Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch in Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Rotel Tours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen. |
| 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 | Rücktritt durch den Kunden/Umbuchungen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist formfrei möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rotel Tours bzw. dem buchenden Reisebüro. Es wird Ihnen jedoch empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Rotel Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Hierbei hat Rotel Tours bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den unter 4.3 aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann Rotel Tours nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rotel Tours kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren wie folgt: Bis 45 Tage vor Beginn: Keine Stornokosten 44 bis 31 Tage vor Beginn: 5% des Reisepreises Bis 15 Tage vor Beginn: 10% des Reisepreises Bis 7 Tage vor Beginn: 20% des Reisepreises Danach bis zum Beginn: 50% des Reisepreises Die Pauschale berechnet sich nach dem Endreisepreis für den betroffenen Reisenden und dem Zugang seiner Rücktrittserklärung. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandene Visakosten werden unabhängig von den Stornokosten berechnet. Stornokosten nach den Regelungen dieses Abschnitts fallen ebenfalls bei Umbuchungen (z.B Reisetermin, Reisezeit, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) an. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Aufwand sei Rotel Tours nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden. |
| 5. | Mindestteilnehmerzahl Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Rotel Tours bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten (Zugang beim Reisenden), falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält in diesem Fall den bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. |
| 6. 6.1 6.2 | Rücktritt und Kündigung durch Rotel Tours Rotel Tours ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn ein Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß der vereinbarten Fälligkeiten trotz Mahnung und Fristsetzung leistet. Rotel Tours kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Rotel Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Rotel Tours, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; es ist jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erlangen sind, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. |
| 7. | Kündigung wegen höherer Gewalt Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt wird auf die Regelung des § 651j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen. Der Wortlaut dieser Vorschrift: „§ 651j Kündigung wegen höherer Gewalt (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ |
| 8. | Gewährleistung, Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung, Abretungsverbot Die Gewährleistungsrechte des Reisenden bestimmen sich nach den §§ 651c ff. BGB. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Vertragliche Ansprüche wegen nicht oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind vom Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Rotel Tours geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Rotel Tours an Dritte oder die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte ist jedenfalls ausgeschlossen. |
| 9. 9.1 | Rechte und Pflichten der Reiseleitung Die Reiseleitungen bzw. örtlichen Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen sowie Abhilfeverlangen der Reisenden entgegen zu nehmen. Sie hat auch für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen Rotel Tours entgegenzunehmen oder anzuerkennen. |
| 9.2 | Die Kündigung des Reisevertrages durch Rotel Tours – beispielsweise wegen höherer Gewalt gemäß Ziffer 7 dieser AGB – kann auch durch die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ausgesprochen werden, insoweit sind diese von Rotel Tours hierzu als bevollmächtigt anzusehen. |
| 10. | Beschränkung der Haftung, Verjährung |
| 10.1 | Die vertragliche Haftung seitens Rotel Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit Rotel Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss des Rotel Tours Reise-Schutzpaketes bzw. einer Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen. |
| 10.2 | Die Haftung von Rotel Tours gegenüber dem Reisenden auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, je Reisenden und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. |
| 10.3 | Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen zwingend ein weitergehender Anspruch des Reisenden gegenüber Rotel Tours, so bleiben diese Ansprüche von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. |
| 10.4 | Kommt Rotel Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Rotel Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, wird nach den für diese geltenden Bestimmungen gehaftet. |
| 10.5 | Kommt Rotel Tours bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. |
| 10.6 | Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. |
| 10.7 | Ausflüge, Fremdleistungen, mit * gekennzeichnete Unternehmungen Rotel Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Dies sind Sport-, Freizeit- oder sonstige Aktivitäten, Ausflüge oder Leistungen, die in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung oder sonst (z.B. durch den Reiseleiter) ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden. Sie gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang seitens Rotel Tours. Ist Rotel Tours lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet Rotel Tours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung sowie bei Verletzung eigener Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten und nicht für die Leistungserbringung selbst. Dies gilt insbesondere auch für Möglichkeiten und Gelegenheiten, die sich im Laufe der Reise bieten (Eigenunternehmungen) und diejenigen Programmteile, die im Katalog mit einem „Sternchen“ * versehen sind. Solche Programmteile unterliegen keiner Durchführungsgarantie. Vertragsbeziehungen entstehen insoweit ausschließlich zum örtlichen Veranstalter, auch wenn Rotel Tours insoweit vermittelnd tätig wird. |
| 11. | Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Rotel Tours wird den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Rotel Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Rotel Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Rotel Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation durch Rotel Tours bedingt sind. Dem Reisenden wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich auftretender Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig bei seinem Arzt informieren. Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. |
| 12. 12.1 | Zeitlicher Geltungsbereich Der jeweilige Jahreskatalog, aus dem die gebuchte Reise ersichtlich ist, ist für den Inhalt im gleichen Kalenderjahr verbindlich. Soweit darin Reisetermine für das Folgejahr angegeben sind, bestimmen sich der Reisepreis und der Inhalt der jeweiligen Leistungen nach dem Katalog des Jahres, in dem die Reise durchgeführt wird. |
| 12.2 | Die endgültigen Termine für 2014 liegen bei Drucklegung des Kataloges noch nicht vor. Sie richten sich aber ungefähr nach den Terminen des Katalogs 2013. |
| 13. | Verweis auf ergänzende Regelungen Am Ende des jeweiligen Jahreskataloges findet sich die Rubrik „Wichtige Hinweise“. Die dortigen Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Reisebedingungen von Rotel Tours. |
| 14. | Gerichtstand und Schlussbestimmungen |
| 14.1 | Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. |
| 14.2 | Der Gerichtsstand für Klagen des Reisenden ist Passau. |
| 14.3 | Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Dies gilt ebenso für diese Reisebedingungen. |
