
1.
1.1 |
Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. Rotel Tours den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf
den von Rotel Tours ausgegebenen Anmeldescheinen oder über
das Online-Formular auf unserer Internetseite erfolgen. |
| 1.2 |
Die Buchung der Reise wird für Rotel Tours
erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem von
ihm eingeschalteten Reisebüro gegenüber von Rotel
Tours bestätigt worden ist.
Dies gilt auch für Anmeldungen über unser Online-Formular
auf unserer Internetseite.
|
2.
2.1 |
Leistungen
Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen im jeweils gültigen Katalog
und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Katalog enthaltenen Angaben sind bindend. Rotel Tours
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird. Zusicherungen des Vertragsinhalts von Seiten
der Reisebüros und den örtlichen Reiseleitern sind
nur bei Genehmigung durch Rotel Tours verbindlich. |
| 2.2 |
Rotel Tours Busse - das "Rollende
Hotel"
Soweit im Katalog oder in einer Reisebeschreibung Übernachtung
im Rollenden Hotel vorgesehen ist, nächtigt der Kunde in
den Rotel Tours Kabinen. Jeder Bus, ausgenommen die Allradfahrzeuge,
ist mit einer herstellerspezifischen Lüftungsanlage ausgestattet.
Anspruch auf eine Vollklimaanlage oder deren Betrieb besteht
nicht. Es besteht kein Anspruch auf den Bus eines bestimmten
Typs. |
| 2.3 |
Ausflüge, Fremdleistungen, mit *gekennzeichnete
Unternehmungen
Ausflüge oder Leistungen, die in der Reisebeschreibung,
der Reisebestätigung oder sonst (z.B. durch den Reiseleiter)
ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, gehören
nicht zum vertraglichen Leistungsumfang seitens Rotel Tours.
Ist Rotel Tours lediglich Vermittler fremder Leistungen, so
haftet Rotel Tours nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung sowie bei Verletzung eigener Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten und nicht für die Leistungserbringung
selbst.
Dies gilt insbesondere auch für Möglichkeiten und
Gelegenheiten, die sich im Laufe der Reise bieten (Eigenunternehmungen)
und diejenigen Programmteile, die im Katalog mit * versehen
sind.
Solche Programmteile unterliegen keiner Durchführungsgarantie.
Vertragsbeziehungen entstehen insoweit ausschließlich
zum örtlichen Veranstalter, auch wenn Rotel Tours insoweit
vermittelnd tätig wird. |
3.
3.1 |
Leistungs- und Preisänderungen
Leistung
Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die Rotel Tours nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Soweit Übernachtungen im Rollenden Hotel unter Berücksichtigung
solcher Umstände unmöglich werden sollten, wird der
Kunde auf Campingplätzen gleichen Standards untergebracht.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Rotel Tours wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls
wird dem Kunden eine Umbuchung oder ein Rücktritt angeboten. |
| 3.2 |
Preis
Die Reisepreise wurden im Juli 2009 kalkuliert. Rotel Tours
ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar
für Rotel Tours und nach Vertragsabschluss die nachfolgend
bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die von Rotel Tours nicht zu vertreten sind:
Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten;
Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren;
Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung;
Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen
dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von
mehr als 4 Monaten liegt.
Rotel Tours hat dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich
nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn mitzuteilen. |
| 4. |
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann Rotel Tours Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rotel
Tours kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren
wie folgt: 44 bis 31 Tage vor Beginn: 5% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Beginn: 10% des Reisepreises
Bis 7 Tage vor Beginn: 20% des Reisepreises
Danach bis zum Beginn: 50% des Reisepreises
Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandene
Visakosten werden unabhängig von den Stornokosten berechnet.
Stornokosten fallen ebenfalls bei Umbuchungen an.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Aufwand sei
nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden. |
| 5. |
Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen,
die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl
festgelegt, so kann Rotel Tours bis 21 Tage vor Reiseantritt
vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird. Der Kunde erhält in diesem Fall den
bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. |
| 6. |
Rücktritt und Kündigung durch Rotel Tours
Rotel Tours kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch
Rotel Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Rotel Tours,
bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; es ist jedoch
der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anzurechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen zu erlangen sind, einschließlich
der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. |
| 7. |
Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Rotel Tours als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann Rotel Tours für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Rotel
Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last. |
| 8. |
Gewährleistung, Anspruchstellung,
Ausschlussfrist, Verjährung, Abretungsverbot
Die Gewährleistungsrechte des Reisenden bestimmen sich
nach den §§ 651c ff. BGB.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter
sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
Vertragliche Ansprüche wegen nicht oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reiseleistungen sind vom Reisenden innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber Rotel Tours geltend zu machen. Die Verjährungsfrist
beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte.
Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen
Rotel Tours an Dritte oder die gerichtliche Geltendmachung der
Ansprüche durch Dritte ist jedenfalls ausgeschlossen.
|
9.
9.1 |
Beschränkung der Haftung, Verjährung
Die vertragliche Haftung seitens Rotel Tours für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit Rotel Tours für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse
der Abschluss des Rotel Tours Reise-Schutzpaketes
bzw. einer Reise-Rücktrittskostenversicherung
empfohlen.
|
| 9.2 |
Die Haftung von Rotel Tours gegenüber dem
Reisenden auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, je Reisenden und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. |
| 9.3 |
Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen zwingend
ein weitergehender Anspruch des Reisenden gegenüber Rotel
Tours, so bleiben diese Ansprüche von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unberührt. |
| 9.4 |
Kommt Rotel Tours die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach
USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern Rotel Tours in anderen Fällen Leistungsträger
ist, wird nach den für diese geltenden Bestimmungen gehaftet. |
| 9.5 |
Kommt Rotel Tours bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. |
| 9.6 |
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren. |
| 10. |
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Rotel Tours wird den Reisenden über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Rotel Tours haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Rotel
Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Rotel
Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation durch Rotel Tours bedingt sind.
Dem Reisender wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien
bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich
auftretender Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland
zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände
einstellen zu können.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig bei seinem
Arzt informieren. Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter,
Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. |
| 11. |
Informationspflicht über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
(EU 2115/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie darüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren.
Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten,
um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über
den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“
ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
oder über unsere Zentrale in Tittling. |
| 12. |
Gerichtsstand
Der Reisende kann Rotel Tours nur in Passau verklagen. |
| 13. |
Zeitlicher Geltungsbereich
Der jeweilige Jahreskatalog, aus dem die gebuchte Reise ersichtlich
ist, ist für den Inhalt im gleichen Kalenderjahr verbindlich.
Soweit darin Reisetermine für das Folgejahr angegeben sind,
bestimmen sich der Reisepreis und der Inhalt der jeweiligen
Leistungen nach dem Katalog des Jahres, in dem die Reise durchgeführt
wird. |
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Rotel-Reisen für Jugendliche
und junge Erwachsene
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